Newsletter—12/2011
Liebe Leserin,
lieber Leser,

noch nicht alle Geschenke beisammen? Online klappt das noch bis auf die letzte Minute! Wir haben Tipps für Sie, damit es keine böse Überraschung gibt.
 
Ebenfalls „same procedure as every year”: der Finanz- und Steuercheck am Jahresende, zu dem wir Wissenswertes in diesem Newsletter für Sie zusammengstellt haben. Auch das Thema Lüften und Frischluft ist alle Jahre wieder zur Heizsaison aktuell.
 
Und damit Sie im tagtäglichen Termindschungel nicht den Überblick verlieren, hilft ein pfiffiges Smartphone-App bei der Abfallentsorgung.
 
Viel Spaß beim Lesen und Informieren sowie frohe und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2012 wünscht Ihnen
Ihre

Herzlichst Ihr LBS Newsletter-TeamNewsletter-Redaktion

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Da kommt Freude auf: LBS-Bausparen ist jetzt Riester gefördert.
Geschenke in letzter Minute
Geschenke in letzter Minute
Onlineshops sind oft die letzte Rettung, um noch rechtzeitig Geschenke zum Weihnachtsfest zu besorgen. Hier sechs Tipps für den problemlosen Einkauf:

Auswahl. Bestellen Sie nur bei Anbietern, die eine vollständige Firmenadresse, einen Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nennen.

Vertrauen. Prüfen Sie, ob auf der Webseite klare Angaben zu Kundenrechten, Preisen und Versandkosten stehen. Der billigste Shop muss nicht der beste sein.

Rechnung. Wenn Sie die Wahl haben, bezahlen Sie per Rechnung oder Lastschrift.

Transport. Das Risiko des Transports trägt der Händler. Deshalb brauchen Sie keine Versicherung dafür zu bezahlen.

Widerruf. Binnen zwei Wochen dürfen Sie die Ware ohne Grund zurückschicken. Der Händler muss Ihnen dann den Kaufpreis erstatten.

Verpackung. Die Originalverpackung ist für Rücksendungen nicht Pflicht.

Und wer noch völlig unschlüssig ist: Im Special „Die Besten zum Fest” hat Stiftung Warentest viele Anregungen für kleine und große Präsente zusammengestellt, darunter viele Testsieger.

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Steuerbonus für Handwerker und Haushaltshilfen
Steuerbonus für Handwerker und Haushaltshilfen
Für fast jeden ist ein Steuerbonus für Handwerker und Haushaltshilfen im Haushalt drin. Insgesamt erstattet das Finanzamt bis zu 5.710 Euro Steuern im Jahr. Neben Rechnungen von Handwerkern, Gärtnern und vielen anderen Dienstleistern zählen auch Löhne für Haushaltshilfen und Pflegekräfte in der Steuererklärung. Hilfe aus Osteuropa ist seit diesem Jahr ganz legal.

Finanztest klärt auf.

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Feuerwerksfolgen: Wer zahlt?
Feuerwerksfolgen: Wer zahlt?
Silvester lassen es viele traditionell wieder krachen. Mit der Feierlaune ist es aber schnell vorbei, wenn eine Rakete ins Haus saust und beispielsweise den Teppich versengt. Der Verursacher ist häufig nicht zu ermitteln. Der Bund der Versicherten empfiehlt daher Wohnungsinhabern, den Schaden der Hausratversicherung zu melden.

Zerfetzt ein Kanonenschlag den Briefkasten, sollten Hauseigentümer sich an ihre Wohngebäudeversicherung wenden. Explodiert ein Böller unter dem eigenen Auto und richtet Schaden am Unterboden an, tritt die Teilkaskoversicherung ein – unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung.

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Keine Warnpflicht bei drohenden Dachlawinen
Keine Warnpflicht bei drohenden Dachlawinen
Ein Hausbesitzer muss Dritte nicht ausdrücklich vor eventuellen Dachlawinen schützen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 13 U 49/03).

Im verhandelten Fall war vom Dach eines Hauseigentümers eine große Menge Schnee auf den Autoabstellplatz des Nachbarn gerutscht und hatte dessen neuen Jaguar beschädigt. Der Fahrzeughalter verlangte Schadenersatz, da er vor der Lawine nicht rechtzeitig gewarnt worden sei.

Die Richter kamen jedoch zu einem anderen Schluss. Eine Warnpflicht für Hausbesitzer besteht demnach nicht. Auch spezielle Schneefanggitter müssen nur dann angebracht werden, wenn sie behördlich beziehungsweise durch Bauordnungen vorgeschrieben sind oder wenn besondere Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten. Der Jaguarfahrer habe damit rechnen müssen, dass der überhängende Schnee irgendwann herunterfallen würde, so das Gericht. Trotzdem habe er sein Auto direkt unter der Gefahrenquelle geparkt.

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Neue Datenbank für Energieeffizienz-Experten online
Neue Datenbank für Energieeffizienz-Experten online
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) unterstützt Hausbesitzer mit einer neuen Online-Datenbank bei der Suche nach qualifizierten Energieeffizienz-Experten, die für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden zulässig sind.

Die gelisteten Experten sind besonders für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung (BAFA) sowie für die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 (Neubau und Sanierung) qualifiziert.

Auch für das neue Fördermodul "Effizienzhaus Denkmal" für Baudenkmäler und andere Wohngebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, das voraussichtlich im Frühling 2012 startet, werden Experten in der Datenbank zu finden sein. Die Experten helfen bei der Entscheidung über sinnvolle Energiesparmaßnahmen, übernehmen die Planung, organisieren die Umsetzung und informieren über staatliche Förderungen.

Erfahren Sie noch mehr.

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Solarstrom-Module: Achtung Stolpersteine!
Solarstrom-Module: Achtung Stolpersteine!
Immer mehr Hausbesitzer kommen mit der Sonne ins Geschäft: Sie nutzen deren Kraft, um Strom zu erzeugen und Wasser zu erwärmen. Sinkende Anlagenpreise, eine gesetzlich geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, und nicht zuletzt die aktuelle Energiediskussion verhelfen Fotovoltaik-Systemen zu einem weiteren Nachfrageschub.

Doch auch der Einstieg in die umweltfreundliche Energie birgt Tücken: Allerlei Stolperfallen im Kleingedruckten der auf den ersten Blick großzügigen freiwilligen Garantien der Hersteller machen es dem Kunden nicht leicht.

Gewährleistung: Grundsätzlich muss ein Fotovoltaik-Modul – wie jede andere gekaufte Ware auch – fehlerfrei ausgeliefert werden. Bis zu zwei Jahre nach Übergabe oder Erhalt des Systems hat der Kunde einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Produkt ohne Mängel. Dafür muss der Verkäufer geradestehen – in der Regel also der Installateur, der die Anlage errichtet hat. Dabei gilt: Streikt die Anlage, kann der Kunde zunächst nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer muss in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen.

Garantie: Garantien werden – im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten – vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt. Deren genaue Bedingungen können die Firmen deswegen weitestgehend selbst festlegen. Käufer sollten unbedingt verlangen, dass ihnen eine schriftliche Garantieurkunde ausgehändigt wird, in der die exakten Garantiebedingungen für die Module zu finden sind, wie etwa Angaben zum Garantiegeber sowie zur Dauer und zum Inhalt der Garantie.

Stolpersteine im Kleingedruckten: Hersteller geben für Material- und Verarbeitungsfehler oft freiwillige Produktgarantien von bis zu zehn Jahren. Außerdem versprechen viele Firmen auch eine garantierte Leistung ihrer Solarmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.

Wer Ansprüche durchsetzen will, weil die Leistung geringer als versprochen ist, sieht sich im Kleingedruckten jedoch häufig mit unklaren Formulierungen, kurzen Fristen zur Anzeige der Mängel oder einem Gerichtsstand im Ausland konfrontiert. Zudem wälzen Unternehmen sämtliche Kosten der Garantieabwicklung gern auf den Kunden ab.

Ärgerlich auch: Hersteller schließen eine Garantieleistung zum Beispiel bei „Nachlässigkeit” aus, ohne diese weiter zu konkretisieren, oder sie räumen nur ein bis zwei Wochen Zeit ein, um den Mangel zu melden. Auch eine nur sechsmonatige Frist, um Klage einzureichen, und Gerichtsorte wie etwa „Madrid” oder „New York” sind unter den kundenfeindlichen Bedingungen zu finden.

Immerhin: Es sind auch Unternehmen am Markt, die sich im Garantiefall verbraucherfreundlicher zeigen.

(Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)

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Navigationshilfe für die Finanzen im Alter
Navigationshilfe für die Finanzen im Alter
Der kostenlose Ratgeber „Budgetkompass 55 plus” vom Geld-und-Haushalt-Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe hilft, den Übergang in den Ruhestand zu meistern.

Im ersten Teil geht es um die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben: Wie viel Geld werde ich im Alter benötigen? Reicht meine Rente? Im zweiten Teil gibt es Tipps zu Themen wie Gesundheit, Wohnen, Versicherungen und Erbschaft.

Der Ratgeber kann bestellt oder heruntergeladen werden.

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Feuchte raus, Frischluft rein
Feuchte raus, Frischluft rein
Zur Freude über die neuen Fenster gesellt sich rasch das Gefühl, dass einem die Luft wegbleibt. Dieser Eindruck ist nicht ganz falsch: Alte Fenster sind zwischen Rahmen und Flügeln immer eine Spur undicht, wirken als Dauerlüftung. Neue Fenster halten so dicht, dass man bewusst mehr lüften muss als zuvor.

Häufigkeit

Wohnmediziner fordern: Mindestens alle zwei Stunden muss die Raumluft völlig ausgetauscht werden. Denn in verbrauchter Luft sammeln sich Gerüche, ausgeatmetes Kohlendioxid, Chemikalien aus Putzmitteln und Reinigern (Geschirrspüler und Waschmaschine). Manchmal ist die Luft drinnen schlechter als draußen.

Verbrauchte Luft mindert die Konzentration, löst Kopfschmerzen und Allergien aus. Auch ihr Feuchtegehalt ist höher: In hoher Luftfeuchte wirken gesundheitsschädliche Substanzen besonders aggressiv; Bauschäden mehren sich, Schimmelpilz entsteht.

Produktion

Woher aber kommt diese Luftfeuchte? Wir produzieren sie durch Kochen und Duschen, Atmen und Schwitzen, Blumen verdunsten Gießwasser. Zehn Liter gibt ein Vierpersonenhaushalt pro Tag ab. Drastisch ausgedrückt: Jeden Tag wird ein großer Putzeimer voll Wasser in die Wohnung gekippt. Das Wasser schwebt in der Luft, unsichtbar als Wasserdampf. Mit der verbrauchten Luft verschwindet auch die Feuchte ins Freie: aus einem Raum von 20 qm und üblicher Höhe pro Lüftungsaktion ein Viertel- bis ein halber Liter. Lüften funktioniert aber nur, wenn ein Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen besteht.

Dauer

Wie lange lüften? Die Raumluft erneuert sich am besten, wenn man das Fenster ganz aufmacht und gegenüber noch eins: Querlüften. Nur ein Fenster ganz offen: Stoßlüften. Fenster gekippt: Spaltlüften.

So viel Zeit muss sein: Querlüften 1 bis 5 Minuten. Stoßlüften 5 bis 10 Minuten, Spaltlüften 30 bis 60 Minuten. Lüften Sie kurz, am besten quer, und das drei- bis viermal täglich. Je kälter es draußen wird, desto schneller geht das. Wenn Sie das Fenster kippen, dauert das Lüften lang – zudem vergisst man oft, dass der Fensterflügel gekippt steht. In 45 Minuten kühlt winters die Fensterlaibung so aus, dass dort Feuchte kondensiert: Schimmelpilz wächst.

Möblierung

Darum stellten unsere Großeltern die Möbel ungern an Außenwände. Sie wussten aus Erfahrung, dass sich dahinter Feuchte absetzt, auf der Wand und sogar im Schrank. Wenn Sie keinen anderen Platz für Möbel finden, muss die Raumluft wenigstens ungestört zirkulieren können: mindestens 6 cm Wandabstand halten und Sockelleisten entfernen, denn die sperren Luft ab.

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Müll-Alarm vom Telefon
Müll-Alarm vom Telefon
Blau, grün, schwarz, braun oder gelb: Welche Mülltonne wird wann geleert? Die kostenlose iPhone-App von Hailo behält den Überblick. Um die Müllabfuhrtermine einzurichten, ziehen Sie die bunten Tonnensymbole einmal auf den Kalender und geben an, in welchem Abstand geleert wird – fertig! Per Mail oder Push-Nachricht wird rechtzeitig an den Termin erinnert.
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Pflanzen für gutes Raumklima
Pflanzen für gutes Raumklima
Zimmerpflanzen sehen nicht nur dekorativ aus – sie verbessern das Raumklima, indem sie Schadstoffe aus der Luft filtern, für Luftfeuchtigkeit sorgen, Sauerstoff produzieren.

Welche Pflanzen das besonders gut können, lesen Sie hier.

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